Schrotthändler fürchten um Ihre Existenz

Immer seltener sehen Sie noch die kleinen LKWs die mit ihren Glocken oder Melodien durch die Straßen fahren und Ihnen Ihren Schrott abnehmen. Der Grund ist: Die fahrenden Schrotthändler dürfen keine Großgeräte mehr abnehmen, was immer eine gute Einnahmequelle war. Viele kleine Händler stehen nun vor der Pleite.

Händler berichten, dass sie früher an einem Tag mehr als 15 Tonnen Schrottsammeln konnten. Heute sind sie froh, wenn sie es noch auf 150 kg schaffen. In Deutschland sind davon mehr als 60.000 kleine Händler betroffen, die früher für Waschmaschinen bis zu 20 Euro je Tonne erhalten haben. Doch die weiße Ware dürfen die Händler nun nicht mehr abnehmen. Kleinere Dinge werden kaum noch abgegeben, da die Verbraucher lieber selber zum Schrottplatz fahren um sich hier ein paar Euro zu verdienen. Geben Sie Ihr Altmetall einem „fliegenden Händler“ werden Sie dafür nämlich nichts bekommen.

 

Manchmal wurde für ein Großgerät bei der Abholung bis zu 10 Euro gezahlt. Heute sind die Händler froh, wenn sie 30 Euro am Tag verdienen. Auch wenn es immer noch genug Altmetall beim Verbraucher gibt, findet dieser selten den Weg zum Schrotthändler. Ein Großteil der Elektrogeräte geht über einen Austausch direkt wieder zum Handel zurück. Für die meisten Verbraucher ist dieser Weg auch deutlich einfacher. Dem Schrotthändler fehlen diese Einnahmen aber nun. 

 

Oft mussten sie sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen, dass diese für die wilde Entsorgung verantwortlich seien. Sie würden sich die wertvollen Teile aus den Großgeräten ausbauen und die nicht verwertbaren Teile dann in der Natur ablegen. Den Sperrmüll dürfen die Händler schon lange nicht mehr durchsuchen, da dies Eigentum der Kommunen ist. Damit wird ein Teil der Müllgebühren finanziert. Fehlen den Kommunen diese Einnahmen, müssen die Gebühren erhöht werden. 

 

Das neue Gesetz ist bereits im Jahr 2012 in Kraft getreten und regelt die Entsorgung von Elektrogeräten. Eingesammelt werden dürfen diese Geräte nur noch von den Herstellern, Kommunen, Vertreibern oder von beauftragten Dritten. Sammeln den Schrott Unberechtigte ein, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro bestraft werden kann. 

 

Ein Grund ist die Straßendemontage, besonders von Kühlgeräten. Hierbei tritt gefährliches Thermo Öl aus und verursacht Umweltschäden. Als seriöser Schrotthändler wehrt man sich natürlich gegen diesen Vorwurf, hat aber keine Handhabe. Eine Korrektur des Gesetzes wird gefordert. Diese blieb aber bisher aus. 

 

Leider gibt es auch keine wirklich einheitlichen Praktiken der Kommunen und die Großgeräte gehen den Händlern verloren. Damit aber auch ein Teil der Existenzgrundlage.